Landesarbeitsgericht Hessen
AZ: 9 Sa 3033/98-9/00
Zuverlässigkeit
Kassierer oder Rechnungsführer, die täglich mit Geld umgehen, haben einen Anspruch,dass ihr Arbeitgeber ihre Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und das korrekte Verhalten in das Arbeitszeugnis mit aufnimmt.
Alle Angaben ohne Gewähr
