Bundesarbeitsgericht
12.08.2008 - Az. 9 AZR 632/07
Zeugnisbrauch
Zeugnis muss berufsspezifische Besonderheiten beachtenEin durch den Arbeitgeber erstelltes Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
Daneben muss es Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben. Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem sogenannten Zeugnisbrauch.
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