BGB
§ 630 BGB
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Der Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht schon bei Beginn der Kündigungsfrist, um die alsbaldige Bewerbung bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen.
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