Arbeitsgericht Hamm
4 Sa 1337/98
Namensänderung bei Transsexuellen
Transsexuelle können auch nachträglich verlangen, dass ihre Arbeitszeugnisse mit den Vornamen versehen werden, die dem gewählten Geschlecht entsprechen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm stützte sich bei einer entsprechenden Entscheidung auf das Transsexuellengesetz sowie auf das Grundgesetz. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehe auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort, urteilten die Richter.
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