Landesarbeitsgericht Hessen
AZ: 9 Sa 3033/98-9/00
Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, korrektes Verhalten
Kassierer oder Rechnungsführer, die täglich mit Geld umgehen, haben einen Anspruch, dass ihr Arbeitgeber ihre Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und das korrekte Verhalten in das Arbeitszeugnis mit aufnimmt.
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