Sächsisches Landesarbeitsgericht 5. Kammer
Urteil vom 30. Januar 1996, Az: 5 Sa 996/95
Arbeitszeugnis: Angabe von Fehltagen wegen Krankheit
Leitsatz
Eine Krankheit darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, auch dann nicht, wenn sie den Kündigungsgrund bildet.
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