Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil v. 17.12.1998, 4 Sa 1337/98, DB 1999, 1610
Sie haben Ihr Zeugnis versehentlich beschädigt
Können Sie eine Neuausstellung eines neuen Zeugnisses verlangen?
Es kommt gelegentlich vor, dass die Neuausstellung eines inhaltlich richtigen und nicht beanstandeten Zeugnisses verlangt wird, weil es beschädigt wurde. In diesem Fall ist der Arbeitgeber aufgrund seiner nachvertraglichen Fürsorgepflicht grundsätzlich verpflichtet, auf Kosten der/des ehemaligen Beschäftigten ein neues Zeugnis zu erteilen.
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