Bundesarbeitsgericht
16.10.2007 - Aktenzeichen: 9 AZR 248/07
Betriebsübergang - Zeugnis von neuem Arbeitgeber
Stellt nach einem Betriebsübergang der neue Arbeitgeber ein Zeugnis aus, so muss er dabei im Normalfall den Inhalt des vom vorherigen Arbeitgeber ausgestellten Zwischenzeugnisses übernehmen.
Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung und sein Verhalten unter dem neuen Arbeitgeber verändert. In dem Fall ist der neue Arbeitgeber nicht mehr an das Zwischenzeugnis gebunden.
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