Landgericht Köln
– 14 (5) Sa 1343/05 –
Gesetzliche Kündigungsfristen für Selbstständige
Wichtig:
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln im Falle eines Auslieferers, der 15 Jahre lang ausschließlich für eine Firma tätig gewesen ist. Die Firma hatte dem Auslieferer ordentlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt. Das Gericht verlängerte die Frist auf sechs Monate. Nach Auffassung der Richter hatte der Selbstständige einen arbeitnehmerähnlichen Status erreicht, da er von der Firma wirtschafltich abhängig war.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer können auch für Selbständige gelten, sofern ihre Tätigkeit arbeitnehmerähnlich ist.
Der Auslieferer habe zwar keinen Anspruch auf einen Kündigungsschutz, jedoch einen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist.
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