Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
– 19 Ca 2975/04 -
Kündigung wegen Anstiftung zum Betrug
Achtung:
Der Filialleiter einer Baumarkt-Kette wollte einen teuren Gegenstand von einem ebenfalls für das Unternehmen arbeitenden Detektiv erwerben. Um ein für sich besonders vorteilhaftes Geschäft zu machen, überzeugte er den Detektiv, ihm einen besonders günstigen Kaufpreis zu gewähren und im Gegenzug dafür eine größere Anzahl an geleisteten Dienststunden auf seinem Arbeitszeitnachweis anzugeben.Wer einen Mitarbeiter zum Betrug anstiftet, riskiert die Entlassung.
Diese bestätigte er später als "sachlich richtig".
Der Betrug wurde jedoch aufgedeckt, was für den Angestellten eine fristlose Kündigung zur Folge hatte. Seine daraufhin eingelegte Klage wurde zurückgewiesen. Die Anstiftung zu einer Straftat rechtfertigt eine sofortige Entlassung, selbst wenn dies ohne Abmahnung und nach langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgt.
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