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Werbung:
Landesarbeitsgericht Nürnberg
– 6 Sa 348/03 -
Kündigungsgrund: Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit
Wer als Arbeitnehmer seinen dienstlichen Internetanschluss privat nutzt oder Anonymisierungssoftware herunter lädt, muss mit einer Kündigung rechnen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass der Arbeitgeber die private Internetnutzung eindeutig verboten oder die Nutzung ein unzumutbares Ausmaß angenommen hat.Allerdings läge kein eindeutiges Verbot vor, wenn lediglich "grundsätzlich" die private Nutzung des Internets untersagt ist.
Alle Angaben ohne Gewähr
