Landesarbeitsgericht Mainz
– 8 Ta 17/04 -
Zugang des Kündigungsschreibens
Hinweis:
Im konkreten Fall nahm die Mutter des Arbeitnehmers das Kündigungsschreiben entgegen, steckte es in ihre Handtasche und gab es ihrem Sohn erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Das Gericht entschied jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht für die Vergesslichkeit des Angehörigen verantwortlich sei.
Wem ein Kündigungsschreiben zugeschickt und von einem Mitglied seiner Familie versehentlich erst nach Ablauf der Klagefrist gegeben wird, bleibt die Möglichkeit der Klageerhebung.
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