Landesarbeitsgericht Nürnberg
–6 Sa 116/04 -
Außerordentliche Kündigung: Nebentätigkeit trotz Krankheit
Hinweis:
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig ist, die Nebentätigkeit jedoch auf einem vorwiegendem körperlichen Einsatz beruht.Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer, der einer Nebentätigkeit während dieser Zeit nachgeht, riskiert eine außerordentliche Kündigung.
Ein Bauarbeiter hatte sich wegen Mobbings krankschreiben lassen. Trotz der Krankschreibung übte er weiterhin eine Gartenarbeit als Nebentätigkeit aus. Er hielt dieses Vorgehen für erlaubt, und wehrte sich vor Gericht gegen die fristlose Kündigung, die sein Arbeitgeber ausgesprochen hatte, als er von der Nebentätigkeit seines kranken Arbeiters erfuhr.
Die ausgeschriebene Kündigung ist jedoch rechtens.
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