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Bundesarbeitsgericht
–5 AZR 500/02-
Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bei gerichtlichem Streit um Kündigung
Hinweis:
Das gilt auch für den Fall, dass der Streit vor Gericht in die nächste Instanz geht. Gültigkeit diesen Zeitpunkt auswählt. Ein legitimer Grund ist z.B. die Fristeinhaltung.Ein Arbeitnehmer, der sich gerichtlich gegen seine Kündigung wehrt, muss arbeiten gehen, wenn der Arbeitgeber ihm eine zumutbare Tätigkeit anbietet.
Quelle: DAV
Alle Angaben ohne Gewähr
