Landesarbeitsgericht Mainz
5 Sa 1029/02-
Keine Kündigung bei zeitlich befristetem Arbeitsvertrag
Achtung:
Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die mit ihrem Arbeitgeber einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte.KWer als Arbeitnehmer lediglich einen Zeitvertrag hat, der muss vom Chef nicht extra gekündigt werden. Grund dafür ist schlichtweg der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall mit Ablauf der vereinbarten Frist endet.
Sie war der Auffassung, dass man sie ohne weiteres über den Befristungszeitpunkt hinaus hätte beschäftigen könne. Infolgedessen sei das Arbeitsverhältnis nicht erloschen. Gekündigt worden sei sie außerdem auch nicht. Das war auch nicht nötig, entschied das Gericht. Denn gebe es – wie hier – einen sachlichen Grund für ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ende dieses ohne besondere Kündigung bereits mit dem Ablauf der Befristung.
Quelle: Dpa
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