Landesarbeitsgericht Mainz
-9 Sa 857/02-
Kündigungsschutzklage - Anzeige rechtfertigt Kündigung
Achtung:
Mit einer entsprechenden Entscheidung wiesen die Richter des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Kündigungsschutzklage eines Lkw-Fahrers ab. Dem Mann war gekündigt worden, nachdem er gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden angegeben hatte, sein Chef fordere sowohl von ihm als auch von seinen Kollegen eine deutliche Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten.Wer seinen Chef anzeigt, der muss mit einer Kündigung rechnen.
Die Richter des Mainzer Landesarbeitsgerichts warfen dem Arbeitnehmer insbesondere vor, er habe vor seiner Aktion nicht versucht, den Arbeitgeber von der mutmaßlich gesetz- oder rechtswidrigen Handlungsweise abzuhalten. Eine Kündigung sei im konkreten Fall daher zulässig.
Quelle: Dpa
Alle Angaben ohne Gewähr
