Bundesarbeitsgericht
-2 AZR 695/99-
Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag
Hinweis:
Ist die ordentliche Kündigungsmöglichkeit aufgrund der Befristung des Arbeitsverhältnis ausgeschlossen und läuft die Frist nicht innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt der Kündigung ab, gilt demnach die Drei-Monats-Frist nach der Insolvenzordnung.Für eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht für das Arbeitsverhältnis außerhalb der Insolvenz eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich ist.
Quelle: Pressemitteilung 56/00
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