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Werbung:
Bundesarbeitsgericht
-10 AZR 408/02-
Kündigung und 13. Monatsgehalt
Hinweis:
Entscheidend in diesen Fällen ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung, so zumindest das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Sofern das Weihnachtsgeld als reine Gratifikation ausgestaltet ist, geht ein vor dem Jahresende ausscheidender Mitarbeiter leer aus.Arbeitgeber müssen ihrem Mitarbeiter ein 13. Monatsgehalt auch dann anteilig auszahlen, wenn dieser vor Weihnachten kündigt. Dies gilt zumindest dann, wenn das zusätzliche Geld fester Bestandteil des Gehalts ist.
Quelle: Dpa
Alle Angaben ohne Gewähr
