Landesarbeitsgericht Mainz
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Keine Kündigung wegen verpasster Krankmeldung
Wichtig:
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab damit einer Klägerin recht, der wegen solchen Verhaltens gekündigt worden war. Gegen diese Kündigung klagte die Frau. Ihr Arbeitgeber begründete seine fristlose Kündigung damit, dass die Frau die Arbeit verweigert habe.Einem Arbeitnehmer, der mehrere Tage fehlt, ohne sich krankgemeldet oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt zu haben, kann deswegen nicht fristlos gekündigt werden.
Dies sah das Gericht anders.
Die Klägerin sei tatsächlich krank und deshalb nicht zur Arbeit verpflichtet gewesen. Es könne ihr allein zum Vorwurf gemacht werden, dass sie dies ihrem Arbeitgeber nicht mitgeteilt habe. Dadurch werde jedoch das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht in so gravierender Weise gestört, dass eine Kündigung gerechtfertigt sei. Vielmehr müsse die Frau zunächst abgemahnt werden.
Quelle: dpa
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