Landesarbeitsgericht Hamm
-19 Sa 2596/98-
Einstellungsgespräch - Schweigerecht einer Schwangeren
Wichtig:
Ein Arbeitsvertrag sei daher auch dann gültig, wenn die werdende Mutter den zukünftigen Arbeitgeber vor Vertragsschluss nicht über die Schwangerschaft informiert habe. So zumindest urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm kürzlich in Abweichung von der Rechtsprechung des BAG. Dabei stützte sich das Landesarbeitsgericht in erster Linie auf den vom Europäischen Gerichtshof geprägten Grundsatz, dass eine Schwangere keine Offenbarungspflichten habe.Schwangere Frauen sind ein einem Einstellungsgespräch auch dann nicht verpflichtet einzugestehen, dass sie schwanger sind, wenn sie in Sonderfällen des gesetzlichen Mutterschutzes (etwa das Verbot der Nachtarbeit) in den ersten Monaten gar nicht arbeiten dürfen.
Quelle: dpa
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