Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M.
-14 Sa 31/03-
Pünktlichkeit - Kündigungsschutzklage
Hinweis:
Mit dieser Entscheidung wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab.Pünktlichkeit ist oberstes Gebot.
Auch Arbeitnehmer deren Kinder erkrankt sind, müssen pünktlich auf der Arbeitsstelle sein.
Dem Schichtarbeiter war fristgerecht gekündigt worden, weil er mehrfach bis zu 45 Minuten verspätet am Arbeitsplatz erschienen war. Zur Begründung hatte er angegeben, er habe sich nachts um seine nacheinander krank gewordenen Kinder kümmern müssen. Aus diesem Grund habe er am Morgen verschlafen.
Weder der Arbeitgeber, der den Kläger insgesamt dreimal angemahnt hatte, noch das Gericht ließen diese Entschuldigung gelten. Sie warfen dem Familienvater vor, durch die Verspätungen mehrfach seine Arbeitspflicht verletzt zu haben. Schließlich hätte er, unabhängig von den Erkrankungen seiner Kinder, dafür sorgen müssen morgens zeitig aufzustehen.
Quelle: Dpa
Alle Angaben ohne Gewähr
