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Werbung:
Landesarbeitsgericht Hamm.
-12 Sa 2165/04-
Abfindung - Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Achtung:
Ein Arbeitnehmer, der gegen Zahlung einer Abfindung auf die Einlegung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, hat einen Anspruch auf die Abfindung erst dann, wenn die Frist für die Einlegung der Kündigungsschutzklage abgelaufen ist.Anspruch auf eine Abfindung bei einem Verzicht auf die Einlegung einer Kündigungsschutzklage
Hinweis:
Quelle: Dpa
Ein Anspruch auf eine sofortige Auszahlung der Abfindung steht ihm demgegenüber nicht zu.
Alle Angaben ohne Gewähr
