Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen: 9 Sa 416/07 -
Keine Kündigung per Fax
Achtung:
Glück für die Klägerin, hatte sie doch selbst per Fax gekündigt und es danach schon wieder bereut.Eine gefaxte Kündigung ist unwirksam.
Da ihre gefaxte Kündigung unwirksam war und sie sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch darauf berufen konnte, war das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
Vorsicht!
Die Richter erwähnten auch, dass eine Weiterbeschäftigung jedenfalls dann ausgeschlossen sei, wenn sie für den Arbeitgeber untragbar ist.
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz Online
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