Landesarbeitsgericht Hamm
- Aktenzeichen: 6 Sa 751/07 -
Keine Kündigung bei notwendiger Kinderbetreuung
Hinweis:
Der Mitarbeiter bekam keinen Urlaub.Eine dringend notwendige Kleinkinderbetreuung kann unter Umständen das Fernbleiben von der Arbeit rechtfertigen.
Trotzdem erschien er einige Tage nicht bei der Arbeit, weil seine hochschwangere Frau mit Komplikationen im Krankenhaus lag und er sich um die beiden Kleinkinder kümmern musste. Darauf erhielt er die Kündigung. Die musste sein Chef allerdings wieder zurücknehmen. Denn das Landesarbeitsgericht Hamm hatte vollstes Verständnis für das Verhalten des Arbeitnehmers.
Quelle: Justiz NRW Online
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