Landessozialgericht Hessen
- Aktenzeichen: L 6 AL 24/05 -
Passivraucher dürfen sofort kündigen
Hinweis:
Ein Mann aus Weilburg hatte gekündigt, weil sein Chef das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und nicht auf die Beschwerden des Arbeitnehmers reagiert hatte. Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens seien wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen, daher dürfe die Arbeitsagentur in diesem Fall auch keine Sperrzeit wegen vorsätzlich herbeigeführter Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen, urteilten die Richter.
Wen ein Chef nicht vor dem Passivrauchen schützt, der kann sofort sein Arbeitsverhältnis beenden und hat direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/07 des Hess. LSG
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