Landesarbeitsgericht Ludwigshafen
- 8 Ca 2824/04 -
Besonderer Kündigungsschutz für Eltern
Achtung:
Ein Arbeitnehmer entwarf zur Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter ein Punktesystem, welches unter anderem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Anzahl der Kinder berücksichtigte. Eine von ihm entlassene, mehrfache Mutter klagte daraufhin erfolgreich gegen die ungerechte Gewichtung seiner Sozialauswahl.Arbeitnehmern mit Kindern muss erhöhter Kündigungsschutz zuteil werden.
Die Richter bestätigten, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr verhältnismäßig sei, ein Kind mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gleich zu setzen. Vielmehr dürfen Arbeitnehmer mit versorgungsbedürftigen Kindern einen besonderen Kündigungsschutz genießen, hinter dem andere Aspekte sozialer Abhängigkeit zurückzutreten haben.
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