Arbeitsgericht Frankfurt
-2 Ca 254/04 -
Kündigung wegen Trödelns
Im konkreten Fall hatte eine Architektin nach 96 Tagen ein Baugutachten noch immer nicht erstellt.Die Vorgesetzte jedoch hielt 40 Tage für ausreichend, deshalb kündigten sie der Frau.
Das Gericht vertrat die gleiche Ansicht.
Wenn ein Mitarbeiter für seine Aufgaben mehr als doppelt so lang, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer benötigt, so sei eine "angemessene Ausschöpfung" seiner Fähigkeiten nicht mehr gegeben. Dies wiederum rechtfertige eine Kündigung.
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