Arbeitsgericht Frankfurt
- 5 Sa 1299/04 -
Kündigung wegen Privatnutzung des Dienst-Handys
Hinweis:
Im konkreten Fall war davon ein Bankangestellter betroffen.Wer sein Dienst-Handy übermäßig privat nutzt, kann auch ohne vorhergehende Abmahnung mit der Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Dies gelte auch dann, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung des Telefons vorher nicht ausdrücklich untersagt wurde.
Er klagte zwar vor Gericht, bekam jedoch nicht Recht. Der hauptsächlich im Außendienst beschäftigte Mitarbeiter hatte das Handy der Bank fast ausschließlich für private Gespräche benutzt und in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1700 Euro verursacht.
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