Bundesarbeitsgericht
- 6 AZR 383/03 (LG Düsseldorf) -
Erstattung von Ausbildungskosten bei der Kündigung in der Probezeit
Achtung:
Im konkreten Fall setzte eine Frau nach Beginn ihres Arbeitsverhältnisses eine berufsbegleitende Weiterbildung fort. Ab diesem Zeitpunkt trug der Arbeitgeber die Kosten dafür. Nachdem der Angestellten in der Probezeit gekündigt wurde, verlangte der Arbeitgeber die Kosten zurück - vergeblich.
Werden auf vertraglich vereinbarter Basis Weiterbildungskosten vom Arbeitgeber getragen und wird dem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt, ermächtigt dies den Arbeitgeber noch lange nicht, die aufgewendeten Kosten zurückzufordern.
Das Gericht sprach ihm dieses Recht ab.
Anderes gelte jedoch, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsentscheidung und damit das Fehlschlagen der Bildungsinvestition des Arbeitgebers durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst hätte.
Quelle: NJW Heft 42/04, 3059
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