Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
- 7 Ca 2478/01 -
Arbeitnehmer darf Kollegen zum Arzt begleiten
Achtung:
In dem konkreten Fall ging es um eine Reinigungsmitarbeiterin, die eine herzkranke Kollegin in eine Klinik begleitet hatte. Ihr Arbeitgeber hatte ihr daraufhin die fristlose Kündigung ausgesprochen und hatte geltend gemacht, dass es sich um ein Fall der Arbeitsverweigerung gehandelt hätte.
Einem Arbeitnehmer, der einen kranken Kollegen zum Arzt oder in die Klinik begleitet, darf grundsätzlich nicht fristlos gekündigt werden.
Die Richter des Arbeitsgerichts in Frankfurt a.M. befanden jedoch:
Die Arbeitnehmerin sei mit ihrem Verhalten «einer Menschenpflicht» nachgekommen und dürfe deshalb nicht mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bestraft werden. Mit «Arbeitsverweigerung» oder «unentschuldigtem Fehlen» habe dies nichts zu tun, so die Richter. Zudem habe die Arbeitnehmerin eine Bestätigung des Krankenhauses vorgelegt, nach der die Begleitung des herzkranken Kollegen in die Klinik notwendig gewesen sei.
Quelle: dpa
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