Arbeitsgericht Frankfurt/Main
- 4 Ca 8495/97 -
Vertragsstrafe bei Mißachtung der Kündigungsfrist
Achtung:
Der Copilot einer Fluggesellschaft hatte das Unternehmen drei Tage nach seiner Kündigung verlassen, obwohl eine vertragliche Kündigungsfrist von sechs Monaten vorgesehen war. Die Fluggesellschaft bestand auf der vollen Höhe der festgesetzten Vertragsstrafe von zwei Monatsgehältern.
Mißachtet ein Arbeitnehmer eine vertraglich vorgesehene Kündigungsfrist, muß er möglicherweise mit erheblichen Vertragsstrafen rechnen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hielt diese (erhebliche) Vertragsstrafe für angemessen, da der Arbeitnehmer bei seiner Eigenkündigung fast die gesamte Kündigungsfrist außer acht gelassen habe. Ein Unternehmen müsse sich mit derartigen Vereinbarungen vor plötzlichen personellen Engpässen schützen können.
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