Arbeitsgericht Frankfurt/Main
- 4 Ca 5538/98 -
Lautstärke ist kein fristloser Kündigungsgrund
Achtung:
Dem Manager einer Bank war mit der Begründung fristlos gekündigt worden, er habe sich an seinem Arbeitsplatz an einem bestimmten Tag lautstark geärgert. Daß Kunden davon etwas mitbekommen oder dabei auch Kollegen beleidigt worden wären, ging aus dem Kündigungsschreiben nicht hervor.
Wegen lautstarker Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kann einem leitenden Angestellten nicht fristlos gekündigt werden.
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt aber stellt allein die Lautstärke noch keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne, dar. Vielmehr müßten erst weitere Umstände, wie beispielsweise eine Beleidigung oder die Beeinträchtigung von Kunden, hinzukommen.
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