Bundesarbeitsgericht
- 2 AZR 176/98 -
Sexuelle Belästigung als Kündigungsgrund
Hinweis:
Das Bundesarbeitsgericht gab damit der Klage eine Mannes recht, dem wegen sexueller Belästigung gekündigt worden war. In dem Kündigungsschreiben war aber nur von «Vorwürfen einer Kollegin» die Rede. Da nicht unklar bleiben dürfe, warum gekündigt wurde, sei die Kündigung unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Vorwürfe bereits deswegen nichtig.
Soll ein Mitarbeiter wegen sexueller Belästigung entlassen werden, müssen dessen Taten in dem Kündigungsschreiben konkret bezeichnet werden.
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