Arbeitsgericht Frankfurt/Main
- 7 Ca 3563/98 -
Einkäufe unter Firmennamen
Achtung:
Um einen Firmenrabatt nutzen zu können, hatte eine Frau auf einem Firmenbriefbogen Waren im Wert von rund Wer auf den Namen des Arbeitgebers Privateinkäufe tätigt, riskiert eine Abmahnung.
7000 Mark bestellt. Als sie nach Monaten noch nicht bezahlt hatte, wurde das Geld von ihrem Arbeitgeber angefordert.
Dieser sprach daraufhin eine Abmahnung aus. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt wäre in dem konkreten Fall sogar eine Kündigung gerechtfertigt gewesen.
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