Bundesarbeitsgericht
- 2 AZR 94/97 -
Kündigung wegen Wegfall eines gesundheitlich unbedenklichen Arbeitsplatzes
Achtung:
Ein Betrieb war rechtmäßig umstrukturiert worden. Ein Arbeitsplatz, an dem ein kranker Arbeitnehmer bisher ohne gesundheitliche Schäden arbeiten konnte, fiel dabei weg. Der Arbeitnehmer konnte nur noch auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, die seine Leiden verschlimmerten. Da er es ablehnte, eine solche gesundheitsschädigende Beschäftigung aufzunehmen, durfte ihm der Arbeitgeber ordentlich kündigen.Einem kranken Arbeitnehmer kann gekündigt werden, wenn ein, seinem Gesundheitszustand angemessener, Arbeitsplatz wegfällt.
Er mußte keine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten unter verschiedenen "kündbaren" Arbeitnehmern treffen. Der Arbeitnehmer sei mit gesunden Arbeitnehmern nämlich nicht vergleichbar, so das Bundesarbeitsgericht
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