Bundesarbeitsgericht
- 2 AZR 175/96 -
Kündigungsschutz: Teilzeitkräfte bei der Post
Achtung:
Nach dem Tarifvertrag kann Vollzeitkräften nach dem 40. Lebensjahr und 15 Dienstjahren nicht mehr ordentlich gekündigt werden - für Teilzeitkräfte gilt hingegen eine Frist von 20 Jahren. Für eine solche Ungleichbehandlung sei nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht kein sachlicher Grund ersichtlich. Über vergleichbare Regelungen im Bundesangestelltentarif wird das Gericht im Sommer entscheiden.
Die Regelung im Tarifvertrag der Bundespost bzw. der Telekom, durch die Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitkräften benachteiligt werden, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und ist daher unwirksam.
Alle Angaben ohne Gewähr