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Werbung:
Bundesarbeitsgericht
- 1996-04-23 -
Kündigung nach Jahresurlaub rechtfertigt Gehaltskürzung
Achtung:
Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall die Gehaltszahlung verweigern.Wer nach seinem Jahresurlaub kündigt hat für die zu Unrecht genommenen Urlaubstage keinen Gehaltsanspruch
Bereits überwiesenes Gehalt kann er jedoch nicht zurückfordern.
Quelle: DAV Nr. 34 S. 21
Alle Angaben ohne Gewähr
