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Werbung:
Bundesarbeitsgericht
- 1993-08-26 -
Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
Achtung:
Dieses Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung,
ohne daß zuvor eine Abmahnung erfolgen muß.
Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit wird als "Erschleichen von Leistungen" und somit als Betrug gewertet.
Alle Angaben ohne Gewähr
