Landesarbeitsgericht Köln
Urteil vom 2. Juli 1999
– 11 Sa 255/99 –
Genaue Formulierung 1
Die Zeugnisformulierung "zu unserer Zufriedenheit" bezeichnet eine unterdurchschnittliche Leistung. Mit der Formulierung "stets zu unserer Zufriedenheit" wird die Leistung als durchschnittlich beurteilt. Im Zweifel haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung.
Hinweis:
Gleiches gilt für den Arbeitgeber, wenn er nur zu einer schlechteren Bewertung bereit ist.
Wünschen sie eine bessere Beurteilung, tragen Sie die Beweislast.
Alle Angaben ohne Gewähr
