Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 14. März 2000
– 9 AZR 246/99 –
Genaue Formulierung angeben
Klagt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ein, sondern verlangt er außerdem einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er genau anzugeben, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll.
Andernfalls können sich Schwierigkeiten bei der Vollstreckung des Urteils ergeben
Alle Angaben ohne Gewähr
