Bundesarbeitsgericht
Az.: 9 AZR 248/07
Zwischenzeugnis ist bindend
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erteilt, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig an den Inhalt dieses Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein abschließendes Endzeugnis erteilt.
Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb veräußert wird und nun der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.
