Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 9 Sa 400/05
Kündigung wegen gefälschtem Zeugnis
Ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch ein gefälschtes Zeugnis vorlegt und dadurch die Stelle erhält, kann noch nach Jahren wegen arglistiger Täuschung vom Arbeitgeber gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers nicht zu beanstanden waren
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