Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M.
– 6 Sa 380/04 -
Kündigung: Nicht genehmigter Urlaub
Achtung:
Der langjährige Mitarbeiter eines Metallbauunternehmens hatte vor Weihnachten drei Tage Urlaub beantragt.
Da jedoch vor Jahreswechsel eine Inventur anstand, konnten ihm diese nicht gewährt werden.Eigenmächtig genommener Urlaub gilt als Kündigungsgrund.
Dessen ungeachtet blieb der Mann an den ausgesuchten Tagen seiner Arbeitsstelle fern. Die daraufhin erteilte ordentliche Kündigung wurde vom hessischen Landesarbeitsgericht trotz der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers für zulässig erklärt.
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