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Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
1 Ca 5048/02-
Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf einem 37-jährigen Arbeitnehmer mit zwei Kindern nicht auf Kosten eines 57-jährigen Beschäftigten mit einem Kind der Vorzug gegeben werden. Denn die geringeren Chancen des älteren Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt wiegen schwerer als die Unterhaltsverpflichtung des jungen Arbeitnehmers.
Alle Angaben ohne Gewähr
