Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
-5 Ca 5159/00-
Arbeitnehmer darf Arbeitsplatz nicht vorzeitig verlassen
Achtung:
In dem konkreten Fall war ein Hotelangestellter in zwei Fällen jeweils mehrere Stunden vor dem offiziellen Dienstende von seinem Vorgesetzten und seinen Kollegen erfolglos in dem Hotels gesucht worden. Ein vorzeitiges Verlassen des Betriebes hatte man ihm jedoch nicht nachweisen können. Darauf in war ihm ordentlich gekündigt worden.Einem Arbeitnehmer, der mehrfach vor seinem regulären Dienstende erfolglos von seinen Vorgesetzten oder Kollegen gesucht wurde, darf gekündigt werden.
Zu Recht, wie die Richter des Arbeitsgerichts in Frankfurt a. M. befanden.
Für einen Arbeitnehmer bestehe nicht nur die Pflicht, im Betrieb anwesend zu sein, sondern darüber hinaus auch die Pflicht an ihrem Arbeitsplatz präsent und erreichbar zu sein. Eine ordentliche Kündigung sei daher gerechtfertigt, nicht jedoch ein fristlose.
Quelle: gms
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