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Werbung:
Landesarbeitsgericht Mainz
-7 Ca 2814/99-
Kündigung: Einkaufen während der Arbeitszeit
Achtung:
Voraussetzung ist jedoch, dass dieser seinen Mitarbeiter vorher abgemahnt hatte.
Wer während seiner Arbeitszeit kurz private Einkäufe tätigt, kann nach von seinem Chef entlassen werden.
Quelle: dpa
Alle Angaben ohne Gewähr