Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
-7 Ca 241/03-
Neueinstellen und kündigen geht nicht
Hinweis:
Vor dem Frankfurter Arbeitsgericht landete folgender Fall:Stellt ein Unternehmer nach Kündigung eines Arbeitnehmers neue Mitarbeiter ein, so kann ihn diese Aktion teuer zu stehen kommen.
Nachdem eine Werbefirma ihren Werbetexter ”betriebsbedingt” gekündigt hatte, stellte das Unternehmen zwei neue Arbeitnehmer für eine identische Tätigkeit ein. Verständlicherweise gefiel das dem gerade entlassenen Mitarbeiter natürlich überhaupt nicht. Er zog deshalb vor das Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung. Mit Erfolg. Denn dass der Arbeitsplatz des Klägers tatsächlich ”weggefallen” sein soll, haben die Richter dem beklagten Unternehmen nicht mehr wirklich abgenommen.
Quelle: dpa
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