Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
-6 Ca 3093/01-
Kündigung bei Missachtung der Autorität des Chefs
Hinweis:
So beurteilte das Gericht die Kündigung einer türkischen Reinigungsangestellten als übertrieben und damit nichtig.Eine Kündigung wegen Missachtung der Autorität eines Vorgesetzten ist nicht unbedingt zulässig.
Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin fristlos gekündigt, weil sie ihn im Zuge einer Auseinandersetzung über den Anspruch auf Urlaub und einen Arztbesuch als ungeeignet als Chef bezeichnet hatte und zudem in ihrer Muttersprache ”Hau ab!” und ”Verpiss dich” gerufen hatte.
Nach Meinung des Gerichts ist in der Reinigungsbranche allerdings mit einem etwas raueren Umgangston zu rechnen, weshalb eine Kündigung unangemessen sei.
Quelle: Dpa
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