Landesarbeitsgericht Mainz
-4 SA 209/98-
Kündigung wegen unzulässiger Personalrabatte
Achtung:
Eine Kassiererin hatte Kleidungsstücke für ihren Nachbarn über ihren Personalrabatt in Höhe von 20 Prozent abgerechnet. Den ”Personalkauf” ließ sie zudem nicht wie vorgeschrieben vom Filialleiter abzeichnen.Ein Arbeitnehmer, der Dritten ohne Erlaubnis Personalrabatte gewährt, riskiert die Kündigung.
Der Arbeitgeber kündigte der Frau daraufhin fristgemäß.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Kündigung.
Die Frau habe ihren Arbeitgeber durch den unberechtigten Personalrabatt nicht nur vorsätzlich geschädigt, sondern auch seine Kontrolle bewusst unterlaufen.
Alle Angaben ohne Gewähr
