Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
-10 AZR 408/02-
Kündigung via E-Mail ist unwirksam
Achtung:
Ein Flugtechniker hatte Arbeitszeitnachweise gefälscht und war fristlos entlassen worden.
Die Kündigung war ihm via E-Mail zugegangen und hatte die Unterschrift seines Chefs enthalten.Eine Kündigung via E-Mail ist selbst dann unwirksam, wenn eine Unterschrift mit übermittelt wurde.
Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. urteilten:
Die elektronische Kündigung sei unwirksam, es sei eine handschriftliche Unterschrift nötig gewesen, um die Schriftform zu wahren.
Quelle: Dpa
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